d) Nach dem Gesagten fehlt nicht nur eine Strassenanschlussbewilligung. Vielmehr bestehen auch zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherheit beim Anschluss der geplanten Parkplätze an die K.________gasse. Letzteres hat ebenfalls Auswirkungen auf die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand. In diesem Zusammenhang ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass in der Regel nur ein Strassenanschluss pro Grundstück bewilligt wird (Art. 85 Abs. 2 SG). Vorliegend sollen jedoch – neben den fünf bestehenden – 17 einzelne Parkplätze neu an die K.________gasse angeschlossen werden. 6. Rückweisung