der Abstand zwischen den neu geplanten Parkfeldern und der K.________gasse beträgt grösstenteils jedoch weniger als 3 m.37 Die VSS-Norm 40 291 sieht bei Senkrechtparkfeldern mit einer Breite von 2.5 m (wie sie vorliegend überwiegend geplant sind) denn auch eine Fahrgassenbreite von 6.5 m vor, damit genügend Platz für das Ein- und Ausparkieren vorhanden ist (vgl. Ziffer 12, Tabelle 4). Schliesslich gilt zu beachten, dass die K.________gasse im Bereich des Friedhofs – soweit ersichtlich – über kein Trottoir verfügt38 und nebeneinander parkierte Fahrzeuge sich die Sicht zumindest teilweise (zusätzlich) versperren dürften.