Es fehlt diesbezüglich insbesondere ein Sichtbermenplan. Entgegen der Vorinstanz dürfte zudem nicht genügend Platz vorhanden sein, damit die parkierten Fahrzeuge beim Ausfahren nicht rückwärts auf die Strasse fahren müssen. So geht die VSS-Norm 40 291 («Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen für Personenwagen und Motorräder») von einer Fahrzeuglänge von 4.9 m aus (vgl. Ziffer 5.2, Tabelle 2); der Abstand zwischen den neu geplanten Parkfeldern und der K.________gasse beträgt grösstenteils jedoch weniger als 3 m.37