es fehlen ferner Angaben zur Fahrbahnbreite der K.________gasse. Auch der Amtsbericht des Bauinspektorats der Gemeinde D.________ vom 25. August 2021 sowie der Amtsbericht der Abteilung Tiefbau/Umwelt der Gemeinde D.________ vom 28. Juli 2021 machen diesbezüglich keine Angaben.32 Zusammengefasst braucht es hinsichtlich der Frage der strassenmässig genügenden Erschliessung des Bauvorhabens weitere Abklärungen. Daran ändert auch die Aussage der Beschwerdegegnerin, wonach ihr (als Strassenpolizeibehörde) auf der K.________gasse keine Sicherheitsdefizite oder Unfälle bekannt seien, nichts.