d) Die Frage der strassenmässig genügenden Erschliessung der geplanten Parkplätze wurde von der Vorinstanz nicht ausreichend abgeklärt. Insbesondere äussert sich die Vorinstanz mit keinem Wort zum Umstand, dass im nördlichen Bereich des Friedhofs die Anzahl Parkplätze mehr als vervierfacht (von 5 auf 22 Parkplätze) werden soll. Letzteres führt zwar nicht zwangsläufig zu einer wesentlichen Mehrbelastung, bedarf aber jedenfalls einer eingehenden Würdigung. Die wenigen Ausführungen der Vorinstanz zur bestehenden Situation («kein Durchgangsverkehr, bestehende Parkplätze, viele Fussgänger») sind zudem sehr pauschal; es fehlen ferner Angaben zur Fahrbahnbreite der K.________gasse.