Es müssten daher entsprechende Schutzmassnahmen, insbesondere für den Langsamverkehr, ergriffen werden. Solange keine solchen Schutzmassnahmen umgesetzt bzw. nicht in das Bauprojekt einbezogen würden, sei das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig. Die Schaffung einer Begegnungszone wäre gemäss Beschwerdeführer geeignet, um das zusätzliche motorisierte Verkehrsvolumen wenigstens etwas zu bremsen und damit die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.