Dem Schutz der «schwachen» Verkehrsteilnehmenden sei vorliegend folglich besonderes Augenmerk zu schenken. Dies habe die Vorinstanz jedoch komplett ausser Acht gelassen und insbesondere verkannt, dass neue Parkplätze immer auch mehr Verkehr anziehen würden und deshalb nicht pauschal vom «Status quo» der von ihr behaupteten gegenseitigen Rücksichtnahme ausgegangen werden dürfe. Die nördliche Zufahrt würde aufgrund des durch die neuen Parkplätze generierten Mehrverkehrs unsicherer. Es müssten daher entsprechende Schutzmassnahmen, insbesondere für den Langsamverkehr, ergriffen werden.