d) Hinzu kommt, dass der angefochtene Entscheid völlig ausser Acht lässt, dass der Friedhof bzw. die Parzelle Nr. I.________ gemäss der von den Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 angenommenen baurechtlichen Grundordnung neuerdings gesamthaft eine kommunal geschützte Baumgruppe bildet.23 Für die Erstellung der neuen Parkplätze sollen vier Hemlocktannen und drei Waldföhren gefällt werden. Bisher bzw. gemäss dem aktuell gültigen Schutzzonenplan der Gemeinde D.________ vom 26. November 1995 ist nicht der gesamte Friedhof als Baumgruppe verzeichnet, sondern lediglich einzelne Baumgruppen innerhalb der Parzelle Nr. I.____