Diese sieht in Ziffer 10.1, Tabelle 1 als Richtwert für Friedhöfe 1 Parkplatz pro 1000 m2 Fläche und für Kirchen, Moscheen und Synagogen 1 Parkplatz pro 10 Besucherplätze vor. Zwischen Personal- und Besucherparkplätzen wird dabei nicht unterschieden; der jeweils ermittelte Wert umfasst beide. Behindertenparkplätze sind ebenfalls eingeschlossen (vgl. VSS-Norm 40 281 Ziffer 6.4). Die gemäss VSS-Norm 40 281 Ziffer 10.1, Tabelle 1 ermittelten Werte stellen eine erste grobe Abschätzung des erforderlichen Parkplatzangebots dar, die unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit mit dem Langsamverkehr und mit dem öffentlichen Verkehr verfeinert wird (VSS-Norm 40 281 Ziffer 7.2, Ziffer 5.10 und