4/14 BVD 110/2022/3 den Verwendungszweck der Art nach umschreibt,12 wie dies bei der ZöN Nr. 3 mit «Friedhof, Aufbahrungs- und Abdankungshalle» der Fall ist. Die bestehenden Parkplätze beim Friedhof D.________ lassen zudem darauf schliessen, dass mit dem Friedhof funktional verknüpfte Parkplätze gerade von der Zweckbestimmung der ZöN Nr. 3 gemäss Art. 50 Abs. 2 GBR umfasst sind. So sind die bestehenden Nutzungen bei der Auslegung der Zonenkonformität in einer ZöN heranzuziehen.13