d) Der Friedhof D.________ stellt klar eine Anlage im öffentlichen Interesse dar. Friedhöfe werden denn auch in der Liste von Art. 77 BauG (Zonen für öffentliche Nutzungen) ausdrücklich aufgezählt. Die geplanten Parkplätze bilden sodann eine Infrastruktur- bzw. Nebenanlage zum Friedhof (mit Aufbahrungs- und Abdankungshalle). Sie ermöglichen bzw. vereinfachen Friedhofsbesuchenden oder Mitarbeitenden des Friedhofs die Anreise mittels Auto. Die geplanten Parkplätze haben mit anderen Worten eine dienende Funktion bzw. gehören funktional zum Friedhof dazu.