Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse sind solche, die vorwiegend der Allgemeinheit dienen, unabhängig davon, ob ihr Träger das Gemeinwesen ist oder ob eine private Trägerschaft besteht. Zu den Bauten im öffentlichen Interesse gehören typischerweise auch Schwimmbäder, Tennisanlagen, Sportzentren, Parks und andere der Allgemeinheit offen stehende Anlagen sowie damit in engem sachlichem Zusammenhang stehende Bauten.9 Parkplätze sind in der Regel als Annex-Anlagen in dienender Funktion eng mit der (Haupt-)Baute verknüpft. Liegt diese im öffentlichen Interesse, so sind auch die dazu gehörigen Abstellplätze grundsätzlich als zonenkonform einzustufen.10