Vielmehr genügt es bereits, wenn die Beschwerde vom Vorstand eingereicht wird bzw. (die Vollmacht für die Rechtsvertretung) vom Vorstand rechtsgültig unterzeichnet ist.5 Gemäss Art. 12 der Statuten vom 8. Dezember 2021 sind die Vorstandsmitglieder des Beschwerdeführers grundsätzlich zu zweien zur Unterschrift berechtigt. Die Anwaltsvollmacht vom 27. Dezember 2021 ist von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist folglich einzutreten. 2. Zonenkonformität