Der Verein beteiligt sich zur Durchsetzung seiner Anliegen an Verfahren und ergreift Rechtsmittel.» Bei diesen Aufgaben handelt es sich um ideelle Ziele. Der Beschwerdeführer erfüllt mit anderen Worten die Voraussetzungen von Art. 35a Abs. 1 i.V.m. Art. 35c Abs. 3 BauG und ist daher auch zur Beschwerdeführung legitimiert.