Gesamtbauentscheid vom 10. Dezember 2021 die Baubewilligung sowie eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 10. Dezember 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Gesamtbauentscheid aufzuheben und die Akten zu einem neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.