2. Die Beschwerde gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar 2022 (aufun 22/2021) wird abgewiesen. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 2. Februar 2022 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.