2015 ist sodann nicht einzutreten. Bei diesem Ergebnis gilt auch das dritte Rechtsbegehren der Beschwerdeführer, wonach die Sache zur Durchführung der erforderlichen baupolizeilichen Schritte (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands) an das Regierungsstatthalteramt zu überweisen ist, als abgewiesen.