Eine Stauung eines Fliessgewässers könne allenfalls solche Anhebungen des Grundwasserspiegels auslösen. Im damaligen Baugesuch sei jedoch nichts an den Fliessgewässern geplant gewesen. Die Bauherrin habe nicht in die Fliessgewässer eingegriffen.48 Gemäss Beschwerdegegner ist der Wasserspiegel auf dieser Parzelle vielmehr natürlicherweise so hoch. Insgesamt sind daher die Grösse des Projekts sowie die damit verbundenen Umwelteinwirkungen zu relativieren, weshalb diese Faktoren keine Planungspflicht auslösen konnten.