benachbarter Flächen habe, ist sodann zu relativieren. So wurden einerseits zu den angrenzenden Landwirtschaftsflächen hin Pufferzonen geschaffen.47 Andererseits ist dem Einwand der Beschwerdeführer, wonach der Wasserspiegel auf der Parzelle Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nr. L.________ künstlich hochgehalten werde, was die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen tangiere, zu widersprechen. So stellt die ANF in plausibler Weise klar, dass ein Grundwasserstand nicht künstlich durch Abschürfen der obersten Humusschicht herbeigeführt werden kann. Eine Stauung eines Fliessgewässers könne allenfalls solche Anhebungen des Grundwasserspiegels auslösen.