Was die Parzelle Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nr. L.________ anbelangt, so ist in Zusammenhang mit dem Ausmass des Eingriffs zudem zu beachten, dass diese Parzelle (trotz ganzer Aufführung im Inventar FFF) bereits 2013 und damit vor Projektbeginn nur noch zu einem kleinen Teil effektiv als FFF genutzt wurde und der Rest extensiv genutzte Wiese, Saum auf Ackerland und Ruderalfläche bildete.46 Die Ansicht der Beschwerdeführer, wonach die Schaffung offener Wasserflächen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung