Bodenverbesserung stattfand. Wenn daher im Amtsbericht des AWA vom 5. August 2015 von 14 ha FFF die Rede ist, welche das Projekt umfasst, so ist dieser Wert zu relativieren, da rund 9 ha davon eine Aufwertung von landwirtschaftlichen Flächen darstellt, wie dies auch der Beschwerdegegner in seiner Stellungnahme vom 7. April 2022 überzeugend ausführt. Was die Parzelle Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nr. L._____