Es trifft zweifelsohne zu, dass der Projektperimeter eine beachtliche Grösse hat und das Vorhaben eine weitgehende Bodenabtragung beinhaltete. Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass sich die eigentlichen Aufwertungsmassnahmen bzw. die Erweiterung des Kiebitzschutzgebiets und damit auch die vorgenommenen Bodenabtragungen auf die Parzelle Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nr. L.________ beschränkte (Kerngebiet des Projekts), welche 4.7 ha umfasst. Die umliegenden Flächen im Projektperimeter betreffen landwirtschaftliche Flächen, bei welchen der auf Parzelle Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nr. L.________ abgetragene Boden aufgetragen wurde und so eine Bodenaufwertung/Bodenverbesserung stattfand.