Die ökologischen Massnahmen hätten 2015 für eine zonenfremde Nutzung ein FFF-Gebiet von 14 ha umfasst, wobei die Schaffung offener Wasserflächen auch negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung benachbarter Flächen habe. Von der Aufwertung seien verschiedene Interessen betroffen, namentlich Naturschutz, Raumplanung, Bauten im Wasser, Bauen im Gewässerraum und Uferbereich, Bauen in Waldnähe, Nutzungskonflikte der ökologischen Massnahmen in einem Gebiet mit FFF, produzierender Landwirtschaft und privaten Wasserkonzessionsrechten, Archäologie und Strassenbaupolizei. Insgesamt sei 2015 für das strittige Vorhaben das falsche Verfahren gewählt worden.