Sie hätten in einem Planungsverfahren Einsprache erheben können (und dies in Kenntnis der Tragweite des Bauvorhabens auch gemacht). Die ökologischen Massnahmen hätten 2015 für eine zonenfremde Nutzung ein FFF-Gebiet von 14 ha umfasst, wobei die Schaffung offener Wasserflächen auch negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung benachbarter Flächen habe.