gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zwingend erforderlich gewesen wäre. Dieser Nachweis gelinge nicht und es sei durch nichts belegt, dass für den Schutz und Unterhalt des Biotops auf der gesamten Fläche von Parzelle Nr. L.________ die FFF-Qualität zerstört werden musste. Die ASP als Fachbehörde sieht dies jedoch anders und kam – wie oben ausgeführt – zum Schluss, dass die Ausdehnung resp. die Beanspruchung von FFF auf der gesamten Fläche des Grundstücks Fraubrunnen Grundbuchblatt Nr. L.________ nachvollziehbar sei (Sicherung Kiebitz- Population).