Für die beanspruchten Fruchtfolgeflächen ist eine optimale Nutzung zu gewährleisten. (Grundsatz 4) Auf einem Teil des Grundstücks (östlicher Teil) bestanden zum Zeitpunkt der Baueingabe bereits ähnliche Strukturen, welche mit dem Bauvorhaben erstellt wurden. Die baulichen Tätigkeiten sind aufgrund der Erläuterungen in den Baugesuchsunterlagen nachvollziehbar. Die Ausdehnung resp. die Beanspruchung 40 Beschlossen durch den Regierungsrat am 2. September 2015 (RRB 1032/2015).