Gestützt auf die RPGund RPV-Revision per 1. Mai 2014 habe der Regierungsrat am 18. September 2014 den Richtplan 2030 mit grundlegenden Anpassungen für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Bestandteil dieser Revision sei eine grundlegende Anpassung des Massnahmenblatts A_06 «Fruchtfolgeflächen schonen» gewesen. Das neue Massnahmenblatt statuiere in Ausführung von Art. 3 Abs. 2 Bst. a RPG einen verbesserten Schutz der FFF und habe in wesentlichen Zügen vorweggenommen, was dann mit der Baugesetzrevision am 1. April 2017 formell-gesetzlich verankert worden sei.