Im Inventar sei sie heute noch verzeichnet, jedoch habe das LANAT ihnen mitgeteilt, dass materiell keine FFF-Qualität mehr vorliege. Es stimme zwar, dass die verschärften gesetzlichen Vorgaben zur Beanspruchung infolge anderer bodenverändernder Nutzung erst seit 1. April 2017 im Baugesetz stünden. Indes sei der Schutz der FFF bundesrechtlich schon vor dem 1. April 2017 verschärft worden. Gestützt auf die RPGund RPV-Revision per 1. Mai 2014 habe der Regierungsrat am 18. September 2014 den Richtplan 2030 mit grundlegenden Anpassungen für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.