Es sei korrekt, dass sich die ASP zu diesem Zeitpunkt mit der Beurteilung der Beanspruchung von FFF beschäftigt habe und je nach Verfahren miteinbezogen worden sei. Allerdings sei die Beurteilung nicht zwingend in der Form eines Fachberichts erfolgt und es sei erst Recht keine Zustimmung in Form einer eigentlichen Bewilligung nötig gewesen (fehlende rechtliche Grundlage).