Die Fachstelle Boden der ASP bestätigte mit Stellungnahme vom 11. April 2022, dass die ASP über das Vorhaben informiert und in den Prozess einbezogen worden sei. Sie hätten sich dahingehend geäussert, dass die Voraussetzungen für die Beanspruchung von FFF aus ihrer Sicht gegeben seien. Ein eigentlicher Fachbericht sei nicht erstellt worden. Dieses Vorgehen habe der damaligen Praxis für vergleichbare Vorhaben entsprochen. Es sei korrekt, dass sich die ASP zu diesem Zeitpunkt mit der Beurteilung der Beanspruchung von FFF beschäftigt habe und je nach Verfahren miteinbezogen worden sei.