_ hat damit kein persönliches Interesse am Bauvorhaben, was im Übrigen auch die Beschwerdeführer nicht konkret geltend machen und in ihrer Stellungnahme mit dem Datum «2. Juni 2022» (eingegangen am 21. Juni 2022) selber so ausführen. Ein unmittelbares persönliches Interesse liegt nur dann vor, wenn der Entscheid für das betreffende Behördenmitglied zu einem direkten Vor- oder Nachteil rechtlicher, tatsächlicher, ideeller oder finanzieller Art führt oder wenn dadurch unmittelbar dessen Rechte und Pflichten festgelegt werden.