c) Frau O.________ ist einerseits Mitarbeiterin des Bereichs Arten und Lebensräume der ANF und hat in dieser Funktion ein «Begleitschreiben zum Baugesuch» vom 15. April 2015 an die Gemeinde gerichtet, in welchem sie die ökologische Bedeutung des Projekts und das öffentliche Interesse daran verdeutlichte und zu bekennen gab, dass die ANF das Projekt begrüsse und das Vorhaben unterstütze. Andererseits ist sie Beisitzerin im Vorstand des Beschwerdegegners, wobei sie diesen Beisitz kraft Amtes als ANF-Vertreterin innehat und in dieser Funktion ausschliesslich die Interessen des Kantons vertritt.