a) Die Beschwerdeführer rügen eine Befangenheit von Frau O.________, Sachbearbeiterin bei der ANF. Frau O.________ sei seit Längerem Vorstandsmitglied des Beschwerdegegners und Baugesuchstellers. Frau O.________ habe auch das Baubewilligungsverfahren 2015 massgeblich mitgestaltet. Sie habe am 15. April 2015, auf Briefpapier der ANF, ein ausführliches Begleitschreiben zum Baugesuch verfasst, in welcher sie das Vorhaben mit überschwänglichen Wort lobte. Es treffe zwar zu, dass Frau O.________ den Amtsbericht des ANF vom 30. Juli 2015 nicht unterschrieben habe. Dieser weise jedoch einleitend und grundlegend auf das Schreiben von Frau O.___