b) Das 2015 bewilligte Vorhaben (ökologische Aufwertung des Q.________ und die Erweiterung des Kiebitzschutzgebiets sowie die Schaffung offener Wasserflächen) wurde gemäss den unbestrittenen Ausführungen des Beschwerdegegners im Jahr 2016 abgeschlossen. Es ist damit seit längerer Zeit realisiert. Im Jahr 2020 erfolgte die öffentliche Auflage für ein naturschutzrechtliches Unterschutzstellungsverfahren. Der Schutzbeschluss der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) erfolgte am 13. Januar 2022; aufgrund einer Beschwerde ist dieser Beschluss aber nicht rechtskräftig (vgl. Beschwerde, S. 5).