Die eher intensive Landwirtschaft auf Fruchtfolgeflächen kollidiere mit den ökologisch ausgerichteten Nutzinteressen im Perimeter des Vorhabens. Sie waren daher bereits im Zeitpunkt des Gesamtentscheids vom 9. November 2015 in besonderer Beziehungsnähe zur Streitsache und deshalb unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen. Ob dies auch auf den Beschwerdeführer 1 zutrifft, welcher gemäss Angaben in der Beschwerde erst seit 2020 Eigentümer einer unmittelbar an den Projektperimeter angrenzenden Parzelle ist, kann damit offen bleiben, da auf die Beschwerde ohnehin einzutreten ist.