Auch als Laien wären sie sodann aufgrund der Kenntnis der Publikation verpflichtet gewesen, sich nach einer gewissen Zeit über das Vorliegen einer Baubewilligung zu erkundigen und sich um die nachträgliche Zustellung des strittigen Gesamtentscheids vom 9. November 2015 zu bemühen. So hätten sie auch über die erteilten Ausnahmebewilligungen nach Naturschutzrecht erfahren.