vielmehr ist davon auszugehen, dass sie davon auch tatsächlich Kenntnis hatten. So führen sie in ihrer Eingabe vom 13. September 202118 selber aus, das Gesuch habe damals «eine blosse ökologische Aufwertung beinhaltet, weshalb wir keine Einsprache erhoben haben». Dieser bewusste Verzicht auf eine Einsprache macht deutlich, dass die Beschwerdeführer damals um das publizierte Vorhaben wussten.