Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt das AGR mit Eingabe vom 6. April 2022. Der Beschwerdegegner beantragt mit Stellungnahme vom 9. April 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Fachstelle Boden des LANAT nahm schliesslich mit Schreiben vom 11. April 2022 zu den in der Beschwerde aufgeführten Punkten zu den Fruchtfolgeflächen Stellung. Mit Stellungnahme mit dem Datum «2. Juni 2022» (eingegangen am 21. Juni 2022) nahmen die Beschwerdeführenden zu den eingereichten Eingaben nochmals Stellung. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen