4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 21. März 2022 verzichtete das Amt für Wasser und Abfall (AWA) auf eine Stellungnahme. Es führte dabei aus, die Beschwerde beziehe sich ausschliesslich auf die Ausführungen ihres damaligen Fachbereichs «Bodenschutz». Dieser Fachbereich sei im Zusammenhang mit der Umsetzung der Direktionsreform per 1. Juli 2020 vom AWA ins Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU) verschoben worden.