«1. Die angefochtene Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar 2022 (aufun 22/2021) sei aufzuheben. 2. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 9. November 2015 (Verfahren bbew 313/2015; ökologische Aufwertung Q.________ und Erweiterung Kiebitzschutzgebiet, Schaffung offener Wasserflächen) sei zu widerrufen und der Gesamtbauentscheid sei aufzuheben. Dem Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 15. April 2015 «ökologische Aufwertung Q.________ und Erweiterung Kiebitzschutzgebiet, Schaffung offener Wasserflächen» (bbew 313/2015) sei der Bauabschlag zu erteilen.