Mit Verfügung vom 2. Februar 2022 verfügte das Regierungsstatthalteramt, dass der Gesamtentscheid vom 9. November 2015 nicht widerrufen werde und auch keine anderen baupolizeilichen Massnahmen getroffen würden. 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführer am 7. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: