1. Mit Gesamtentscheid vom 9. November 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdegegner gestützt auf die positive Verfügung des AGR vom 21. Juli 2015 die Baubewilligung für die ökologische Aufwertung des Q.________ und die Erweiterung des Kiebitzschutzgebiets sowie die Schaffung offener Wasserflächen auf den Parzellen Fraubrunnen 1 Grundbuchblatt Nrn. A.________, B.________, H.________, I.________, L.________, 1/21 BVD 110/2022/39