32/33 BVD 110/2022/37 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 28. Januar 2022 und die Verfügung des AGR vom 14. Dezember 2021 werden bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 2100.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.