Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 1.3 Millionen und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 5000.00 als angemessen, was insgesamt Parteikosten von CHF 5604.40 (Honorar CHF 5000.00, Auslagen CHF 203.70, Mehrwertsteuer CHF 400.70) ergibt. Davon hat die Vorinstanz einen Achtel zu übernehmen.