Diese Interessen an der Verhinderung des durch den strittigen Alpweg geplanten Eingriffs überwiegen aufgrund der Eingriffstiefe und der Vielzahl der beträchtlich betroffenen Schutzinteressen die gegenüberstehenden Interessen an der Realisierung des Wegs deutlich. Zusätzlich fällt zuungunsten des Projekts ins Gewicht, dass mit der Seilbahnerschliessung trotz gewisser Mehrkosten eine valable Alternative mit klar geringeren Auswirkungen auf die Umwelt vorhanden ist. Wenn daher das AGR in seiner Verfügung vom 16. Dezember 2021 zum Ergebnis kam, dass die Interessen des Natur-, Landschafts- und Wildtierschutzes überwiegen, so ist dieser Schluss nicht zu beanstanden.