b) Vorliegend kommt den privaten Interessen an der Realisierung der neuen Alperschliessung ein bedeutendes Gewicht zu (E. 7). Von einer Schliessung der Alpbetriebe bei Nichtrealisierung des umstrittenen Alpwegs (Beibehaltung des «Status Quo») ist jedoch nicht auszugehen, was dazu führt, dass die öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit einer Schliessung der Alpbetriebe (Landschaftspflege und Verhindern einer Vergandung, Erhalt von dezentralen Arbeitsplätzen im Berggebiet, Alpbetrieb als Tourismusfaktor) bei der Interessenabwägung keinen Faktor darstellen und auch die privaten Interessen am Erhalt des Alpbetriebs nicht mit zu berücksichtigen sind.