d) Während das AWN bei seinen Ausführungen einzig die gemäss Zusatzbericht massgebenden Vergleichsfaktoren (Ziff. 4.3 und 5.3 des Zusatzberichts) wiederholt und danach ohne nähere Begründung schliesst, eine entsprechende Interessenabwägung sei vorgenommen und der Entscheid zur terrestrischen Erschliessung damit begründet worden, führt das BAFU in nachvollziehbarer Weise aus, dass die Variante «Erschliessung mit der Seilbahn» aus Sicht des Waldschutzes und dem Schutz von Flora und Fauna deutliche Vorzüge aufweist. So ist die benötigte Rodungsfläche für die Variante Seilbahn unstrittig um ein Mehrfaches kleiner als diejenige für die Variante Alpweg.