Dabei wurden für die terrestrische Erschliessung der definitive Verlust der Waldfläche, Trockenstandort und Weideland und Erstellungs- und Unterhaltskosten berücksichtigt und für die Seilbahnerschliessung der definitive Verlust der Waldfläche, Trockenstandort und Weideland (Stützenstandorte, Stationen), die Wertverminderung des Waldes in der Bahnschneise, Erstellungs- und Unterhaltskosten, der Anteil Rückbaukosten (Rückbaupflicht), die Kosten Fahrzeug-Steuerung, Zwischenaussteig und Zufahrt zu Letzterem, die Kosten Betriebsfläche Talstation und der Komfortverlust (Umsteigen, Umladen, etc). Eine entsprechende Interessenabwägung wurde vorgenommen und der Entscheid zur terrestrischen