1.5), eine Erschliessung mit der Seilbahn sei deutlich naturverträglicher als die projektierte Strassenerschliessung. Neben dem Umstand, dass mit der Seilbahnvariante im Vergleich zur Strassenerschliessung nur ein Bruchteil der Waldfläche gerodet werden müsse, könne der Verlust der Lebensräume gemäss Lebensraum-Punkten in der Bilanztabelle (Anhang 2 des Zusatzberichts) für die Variante Seilbahn um fast 80 % reduziert werden. Auch dieser Umstand sei durch die Beschwerdeführerin bei der Variantenprüfung zu Gunsten ökonomischer Faktoren nicht ausreichend gewichtet worden. 68 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 263.