Die Waldflächenbeanspruchung könne mit der Seilbahnvariante im Vergleich mit den für die Wegerschliessung erforderlichen Rodungen von 20 379 m2 um ein Mehrfaches reduziert werden. Diese Minimierung der Waldflächenbeanspruchung und die Existenz einer wesentlich waldschonenderen Erschliessungsvariante sei nicht genügend berücksichtigt worden. Weiter führt das BAFU aus (Ziff. 1.5), eine Erschliessung mit der Seilbahn sei deutlich naturverträglicher als die projektierte Strassenerschliessung.